Ist eine Aufschüttung höher als 1 m, und kann sie von Menschen betreten werden, so löst die gesamte Aufschüttung Abstandsflächen gemäß § 6 BauO NRW 2018 aus. Diese sind für die Gesamtanlage ab dem Böschungsfuß und mit einer Mindesttiefe von 3 m auf dem Baugrundstück nachzuweisen.