Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Verbot vielerorts gar auf dem ganzen Gemeindegebiet. Auch Kohlegrills müssen kalt bleiben.
https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-feuer-und-feuerwerkverbot-gilt-auch-am-1-august-ld.10017133
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Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt das Verbot vielerorts gar auf dem ganzen Gemeindegebiet. Auch Kohlegrills müssen kalt bleiben.
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