Überschreitet die Aufschüttung die 1 m – Grenze haben Sie nachbarrechtliche Abwehransprüche dagegen. Sie können dann die Ihrem Nachbarn erteilte Baugenehmigung angreifen.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aufschuettung-an-der-Grundstuecksgrenze–f195891.html